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Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin
zum Staatlich anerkannten Erzieher
NEU ab Schuljahr 2010/2011:
AZWV-Zertifizierung für die
Fachschule für Sozialpädagogik und die Fachschule für
Sozialwirtschaft
Aufgabe, Zielsetzung und Berechtigungen
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in
sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher
selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Wer die
Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Erzieherin /
Staatlich anerkannter Erzieher
zu führen. Zusätzlich
kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Dauer
und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei
Jahre. Sie gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische
Ausbildung von zwei Jahren an der Fachschule für Sozialpädagogik
und ein anschließendes Berufspraktikum von einem Jahr, das in
sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird.
Die
überwiegend fachtheoretische Ausbildung wird mit einer
theoretischen Prüfung abgeschlossen. Das Berufspraktikum wird
mit einer methodischen Prüfung (Kolloquium) abgeschlossen.
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst
die in der Rahmenstundentafel aufgeführten Lernbereiche
einschließlich fachpraktischer Ausbildung, Wahlpflicht- und
Wahlfächer. Sie erfolgt nach Rahmenlehrplänen. Dem
Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes,
fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt-
und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im
Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung
vorzubereiten, geht es in der, die Erfahrungen, Interessen und
Einstellungen der Studierenden aufgreifenden Ausbildung neben der
Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Entwicklung, die
Herausbildung kommunikativer Kompetenz und um berufliche Rollen- und
Identitätsfindung.
Rahmenstundentafel
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Lernbereiche
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Unterrichtsstunden pro Woche
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1. Ausbildungsabschnitt
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2. Ausbildungsabschnitt
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3. Ausbildungsabschnitt
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Gesellschaft und Kultur
Deutsch
Fremdsprache
(z.Z.: Englisch)
Soziologie
/ Politik
Religion,
Religionspädagogik / Ethik
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2
2
2
2
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2
2
2
-
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Sozialpädagogische
Theorien und sozialpädagogisches Handeln
Sozialpädagogische
Grundlagen
Sozialpädagogische
Konzepte und Strategien
Ökologie
/ Umwelt- und Gesundheitspädagogik
Religionspädagogik,
Religion / Ethik
Recht
/ Organisation / Verwaltung
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6
4
1
-
2
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4
2
1
2
2
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Berufspraktikum
mit
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Medien
sozialpädagogischen Handelns
AV-Medien
Bewegung
Gestaltung
Kinder-
und Jugendliteratur
Musik
Spiel
Projektarbeit
im Bereich Medien (2 Projekte)
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2
2
2
2
2
2
-
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-
-
-
-
-
-
8
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4
Stunden
Begleitunterricht
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Sozialpädagogisches
Handeln
Sozialpädagogische
Praxis *
Wahlpflichtbereich
**
Wahlfächer
zur Ergänzung und Vertiefung der Pflichtfächer
Zusatzunterricht
zum Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik
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(6)
-
2
3
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(6)
6
2
3
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Gesamt
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35
/ 38
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33
/ 36
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4
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*
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Im
ersten und im zweiten Ausbildungsabschnitt 460 Stunden als
Begleit- oder Blockpraktika (z.Z.: Blockpraktika)
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**
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Vertiefung
in zwei der folgenden Schwerpunkte:
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sozialpädagogische
Arbeit mit Kindern
sozialpädagogische
Arbeit im außerschulischen Bereich
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sozialpädagogische
Arbeit mit Menschen mit Behinderungen
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sozialpädagogische
Arbeit in der Erziehungshilfe
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sozialpädagogische
Arbeit im interkulturellen Bereich
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Fachhochschulreife
Ab
Schuljahr 2003/04 wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule
die Fachhochschulreife nur noch dann zuerkannt, wenn Studierende am
Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen
und die entsprechende Zusatzprüfung bestanden haben.
Zusatzunterricht wird in Mathematik (3 Stunden pro Woche) erteilt.
Die
Teilnahme am Zusatzunterricht setzt die erfolgreiche Teilnahme an
einer Feststellungsprüfung voraus. Prüfungsgrundlage ist
der Wissensstand von Klasse 10 der zum Mittleren Abschluss führenden
Schulen.
Nach
erfolgreichem Abschluss der Erzieherausbildung besteht die
Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu einem späteren
Zeitpunkt durch eine Zusatzprüfung für Externe zu erwerben.
Aufnahmevoraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik setzt
voraus:
- Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig
anerkanntes Zeugnis. In Zweifelsfällen entscheidet das
Staatliche Schulamt über die Gleichwertigkeit.
- Einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte
Sozialassistentin als Staatlich geprüfter
Sozialassistent oder den Abschluss
einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung
von mindestens zweijähriger Dauer oder die erfolgreiche
Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis
einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung. Die
Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis
einer Berufstätigkeit von drei Jahren und von sozialpädagogischer
Erfahrung voraus. Hierauf sind anzurechnen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zu
einer Dauer von zwei Jahren
- ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis
zu einer Dauer von zwei Jahren (FHR, Abitur)
- förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
- die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur
Förderung des freiwilligen sozialen Jahres
- der Grundwehrdienst oder der Zivildienst
- ein Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zur Dauer von zwölf
Monaten
- einschlägige Berufstätigkeit.
Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die
sozialpädagogischen Erfahrungen.
- Den
Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf der
Erzieherin oder des Erziehers.
Die Zulassung zur Ausbildung ist bei dem Leiter der Fachschule
für Sozialpädagogik jeweils bis zum 15.2.
schriftlich zu beantragen (Anmeldeschluß).
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Meldebogen
- ein lückenloser Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem
der Bildungsgang hervorgeht
- ein Lichtbild neuesten Datums (am Lebenslauf befestigt)
- die Zeugnisse, Beurteilungen und Bescheinigungen
über die oben unter Nr. 1. und 2. geforderten Bildungs-
und Ausbildungsabschlüsse, Praktika und
beruflichen Tätigkeiten
- Zeugnisse,Beurteilungen und Bescheinigungen müssen in amtlich
beglaubigter Abschrift oder Kopie vorgelegt werden
- aus den Bescheinigungen über die berufliche Tätigkeit sollen
Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten sowie die
wöchentliche Arbeitszeit hervorgehen
- wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung Schulbesuch, Praktika, berufliche
Ausbildungen und Tätigkeiten noch nicht abgeschlossen sind, ist
zunächst die Vorlage von Halbjahreszeugnissen und
Zwischen- bzw. vorläufigen Bescheinigungen/Beurteilungen
erforderlich
- Abschlusszeugnisse und abschließende Bescheinigungen/Beurteilungen sind
spätestens bei Aufnahme der Ausbildung nachzureichen
- gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Dauer sozialpädagogischer und
pflegerischer Erfahrungen
- ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche
Eignung oder eine schriftliche Erklärung darüber, dass
das ärztliche Zeugnis spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorgelegt wird
(es darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 2 Monate sein)
- eine schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers
darüber, ob sie/er sich einem vorausgegangenen Auswahlverfahren
an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Hessen
unterzogen bzw. ob sie/er eine andere Fachschule
für Sozialpädagogik bereits besucht und die Abschlussprüfung
abgelegt und nicht bestanden hat
- zwei adressierte und ausreichend frankierte Briefumschläge für
Benachrichtigungen.
Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die
Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, wird
ein Auswahlverfahren durchgeführt. Das Auswahlverfahren
findet in der Regel am 2. Samstag im März statt. Zum
Auswahlverfahren können nur Bewerberinnen und Bewerber
zugelassen werden, die bis zum Ausbildungsbeginn die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und den
Zulassungsantrag formgerecht mit allen erforderlichen
Unterlagen jeweils bis zum 15. Februar (Datum des
Eingangs) gestellt haben.
Grundlagen für die Auswahl sind:
- eine Klausurarbeit und gegebenenfalls ein Kolloquium
- gegebenenfalls der Nachweis über die Teilnahme an einem vorherigen
Auswahlverfahren einer öffentlichen Fachschule für
Sozialpädagogik in Hessen
- gegebenenfalls der Nachweis über das Vorliegen einer besonderen sozialen
Situation.
Sofern nach Beendigung des Auswahlverfahrens noch Ausbildungsplätze
frei sind, können Bewerbungen, die nach dem 15. Februar
eingehen, berücksichtigt werden.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung die Mittlere Reife noch nicht erworben
wurde oder Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten
usw. noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Aufnahme unter dem
Vorbehalt, dass der jeweilige Abschluss bis zum
Eintritt in die Ausbildung nachgewiesen wird.
Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn der Bewerber und die
Bewerberin
- die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt bzw. nicht nachweisen
kann oder
- aus gesundheitlichen Gründen für den Beruf des Erziehers/der
Erzieherin nicht geeignet ist oder
- die Staatliche Abschlussprüfung an einer anderen Fachschule
für Sozialpädagogik nicht bestanden hat.
Soweit
freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können
Bewerberinnen und Bewerber in den zweiten Ausbildungsabschnitt
aufgenommen werden, wenn sie die entsprechenden
Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für
Sozialpädagogik erfüllen und sich einer Aufnahmeprüfung
in den Pflichtfächern mit Erfolg unterzogen haben. Dem
Aufnahmeantrag ist eine Erklärung über Art und Umfang der
Vorbereitung für den zweiten Ausbildungsabschnitt beizufügen.
Finanzierung
Für
die Ausbildung an der Alice-Eleonoren-Schule wird kein Schulgeld
erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen
zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt Für
persönliche Materialien, Literatur, Exkursionen, Projekte usw.
sollte allerdings mit einem Betrag von ca. 25 Euro monatlich
gerechnet werden. Im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt wird je
eine Projektwoche mit außerschulischen Experten mit den
Schwerpunkten Medien bzw. Naturwissenschaftliches Experimentieren /
Naturkundliche Erfahrungen / Erlebnispädagogik durchgeführt.
Kostenbeitrag jeweils: 50 Euro. Bei der Finanzplanung ist weiterhin
zu berücksichtigen, dass während der Ausbildung eine
Studienfahrt durchgeführt werden kann. Die Kosten können
bis zu 250 Euro betragen.
Zur Finanzierung des
Lebensunterhaltes können für den ersten und zweiten
Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beim Amt für
Ausbildungsförderung gestellt werden. Weiterhin ist im
Einzelfall eine Förderung der Ausbildung als berufliche
Weiterbildung durch das Arbeitsamt möglich.
Das
Berufspraktikum ist ein vergütungs- und
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Für
Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst
sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag über die
Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und
Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes.
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