Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin
zum Staatlich anerkannten Erzieher

NEU ab Schuljahr 2010/2011:

AZWV-Zertifizierung für die Fachschule für Sozialpädagogik und die Fachschule für Sozialwirtschaft

Bildungsgutscheine sind einlösbar!

Aufgabe, Zielsetzung und Berechtigungen

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung

Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

zu führen. Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Dauer und Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren an der Fachschule für Sozialpädagogik und ein anschließendes Berufspraktikum von einem Jahr, das in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird.

Die überwiegend fachtheoretische Ausbildung wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Das Berufspraktikum wird mit einer methodischen Prüfung (Kolloquium) abgeschlossen.

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst die in der Rahmenstundentafel aufgeführten Lernbereiche einschließlich fachpraktischer Ausbildung, Wahlpflicht- und Wahlfächer. Sie erfolgt nach Rahmenlehrplänen. Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der, die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden aufgreifenden Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Entwicklung, die Herausbildung kommunikativer Kompetenz und um berufliche Rollen- und Identitätsfindung.

Rahmenstundentafel

Lernbereiche

Unterrichtsstunden pro Woche


1. Ausbildungsabschnitt

2. Ausbildungsabschnitt

3. Ausbildungsabschnitt

Gesellschaft und Kultur

Deutsch

Fremdsprache (z.Z.: Englisch)

Soziologie / Politik

Religion, Religionspädagogik / Ethik


2

2

2

2


2

2

2

-


Sozialpädagogische Theorien und sozialpädagogisches Handeln

Sozialpädagogische Grundlagen

Sozialpädagogische Konzepte und Strategien

Ökologie / Umwelt- und Gesundheitspädagogik

Religionspädagogik, Religion / Ethik

Recht / Organisation / Verwaltung



6

4

1

-

2



4

2

1

2

2





Berufspraktikum


mit

Medien sozialpädagogischen Handelns

AV-Medien

Bewegung

Gestaltung

Kinder- und Jugendliteratur

Musik

Spiel

Projektarbeit im Bereich Medien (2 Projekte)


2

2

2

2

2

2

-


-

-

-

-

-

-

8


4 Stunden


Begleitunterricht

Sozialpädagogisches Handeln

Sozialpädagogische Praxis *

Wahlpflichtbereich **

Wahlfächer zur Ergänzung und Vertiefung der Pflichtfächer

Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik


(6)

-

2


3



(6)

6

2


3



Gesamt

35 / 38

33 / 36

4


*

Im ersten und im zweiten Ausbildungsabschnitt 460 Stunden als Begleit- oder Blockpraktika (z.Z.: Blockpraktika)

**

Vertiefung in zwei der folgenden Schwerpunkte:



sozialpädagogische Arbeit mit Kindern

sozialpädagogische Arbeit im außerschulischen Bereich

sozialpädagogische Arbeit mit Menschen mit Behinderungen


sozialpädagogische Arbeit in der Erziehungshilfe


sozialpädagogische Arbeit im interkulturellen Bereich

Fachhochschulreife

Ab Schuljahr 2003/04 wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule die Fachhochschulreife nur noch dann zuerkannt, wenn Studierende am Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen und die entsprechende Zusatzprüfung bestanden haben. Zusatzunterricht wird in Mathematik (3 Stunden pro Woche) erteilt.

Die Teilnahme am Zusatzunterricht setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung voraus. Prüfungsgrundlage ist der Wissensstand von Klasse 10 der zum Mittleren Abschluss führenden Schulen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Erzieherausbildung besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Zusatzprüfung für Externe zu erwerben.

Aufnahmevoraussetzungen und Bewerbungsverfahren

Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik setzt voraus:
  1. Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. In Zweifelsfällen entscheidet das Staatliche Schulamt über die Gleichwertigkeit.
  2. Einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder den Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung. Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus. Hierauf sind anzurechnen:
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zu einer Dauer von zwei Jahren
    • ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zu einer Dauer von zwei Jahren (FHR, Abitur)
    • förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
    • die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres
    • der Grundwehrdienst oder der Zivildienst
    • ein Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zur Dauer von zwölf Monaten
    • einschlägige Berufstätigkeit. Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die sozialpädagogischen Erfahrungen.
  3. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers.

Die Zulassung zur Ausbildung ist bei dem Leiter der Fachschule für Sozialpädagogik jeweils bis zum 15.2. schriftlich zu beantragen (Anmeldeschluß).
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  1. ein Meldebogen
  2. ein lückenloser Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsgang hervorgeht
  3. ein Lichtbild neuesten Datums (am Lebenslauf befestigt)
  4. die Zeugnisse, Beurteilungen und Bescheinigungen über die oben unter Nr. 1. und 2. geforderten Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse, Praktika und beruflichen Tätigkeiten
    • Zeugnisse,Beurteilungen und Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter Abschrift oder Kopie vorgelegt werden
    • aus den Bescheinigungen über die berufliche Tätigkeit sollen Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten sowie die wöchentliche Arbeitszeit hervorgehen
    • wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung Schulbesuch, Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten noch nicht abgeschlossen sind, ist zunächst die Vorlage von Halbjahreszeugnissen und Zwischen- bzw. vorläufigen Bescheinigungen/Beurteilungen erforderlich
    • Abschlusszeugnisse und abschließende Bescheinigungen/Beurteilungen sind spätestens bei Aufnahme der Ausbildung nachzureichen
  5. gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Dauer sozialpädagogischer und pflegerischer Erfahrungen
  6. ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung oder eine schriftliche Erklärung darüber, dass das ärztliche Zeugnis spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorgelegt wird (es darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 2 Monate sein)
  7. eine schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob sie/er sich einem vorausgegangenen Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Hessen unterzogen bzw. ob sie/er eine andere Fachschule für Sozialpädagogik bereits besucht und die Abschlussprüfung abgelegt und nicht bestanden hat
  8. zwei adressierte und ausreichend frankierte Briefumschläge für Benachrichtigungen.

Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Das Auswahlverfahren findet in der Regel am 2. Samstag im März statt. Zum Auswahlverfahren können nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die bis zum Ausbildungsbeginn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und den Zulassungsantrag formgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen jeweils bis zum 15. Februar (Datum des Eingangs) gestellt haben.

Grundlagen für die Auswahl sind:
  • eine Klausurarbeit und gegebenenfalls ein Kolloquium
  • gegebenenfalls der Nachweis über die Teilnahme an einem vorherigen Auswahlverfahren einer öffentlichen Fachschule für Sozialpädagogik in Hessen
  • gegebenenfalls der Nachweis über das Vorliegen einer besonderen sozialen Situation.
Sofern nach Beendigung des Auswahlverfahrens noch Ausbildungsplätze frei sind, können Bewerbungen, die nach dem 15. Februar eingehen, berücksichtigt werden.

Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung die Mittlere Reife noch nicht erworben wurde oder Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten usw. noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Aufnahme unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Abschluss bis zum Eintritt in die Ausbildung nachgewiesen wird.

Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn der Bewerber und die Bewerberin

  • die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt bzw. nicht nachweisen kann oder
  • aus gesundheitlichen Gründen für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin nicht geeignet ist oder
  • die Staatliche Abschlussprüfung an einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik nicht bestanden hat.
Soweit freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können Bewerberinnen und Bewerber in den zweiten Ausbildungsabschnitt aufgenommen werden, wenn sie die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik erfüllen und sich einer Aufnahmeprüfung in den Pflichtfächern mit Erfolg unterzogen haben. Dem Aufnahmeantrag ist eine Erklärung über Art und Umfang der Vorbereitung für den zweiten Ausbildungsabschnitt beizufügen.

Finanzierung

Für die Ausbildung an der Alice-Eleonoren-Schule wird kein Schulgeld erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt
Für persönliche Materialien, Literatur, Exkursionen, Projekte usw. sollte allerdings mit einem Betrag von ca. 25 Euro monatlich gerechnet werden. Im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt wird je eine Projektwoche mit außerschulischen Experten mit den Schwerpunkten Medien bzw. Naturwissenschaftliches Experimentieren / Naturkundliche Erfahrungen / Erlebnispädagogik durchgeführt. Kostenbeitrag jeweils: 50 Euro. Bei der Finanzplanung ist weiterhin zu berücksichtigen, dass während der Ausbildung eine Studienfahrt durchgeführt werden kann. Die Kosten können bis zu 250 Euro betragen.

Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Weiterhin ist im Einzelfall eine Förderung der Ausbildung als berufliche Weiterbildung durch das Arbeitsamt möglich.

Das Berufspraktikum ist ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes.